Fahrlehrerausbildung
Fahrlehrerausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE → (Grundausbildung)
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klassen BE umfasst einen Zeitraum von mindestens 13 Monaten. Der Fahrlehreranwärter auf eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE hat zu Beginn der Ausbildung eine einmonatige Einführungsphase zu absolvieren. Im Anschluss nimmt er an einem mindestens siebenmonatigen Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte teil. Nach bestanden Prüfungen (fahrpraktischer, schriftlicher und mündlicher Teil) schließt sich ein mindestens 4-monatiges Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule an. Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Lehrproben im theoretischen und praktischen Unterricht nach dem Lehrpraktikum.
Wir können sehr gute Prüfungsergebnisse in den einzelnen Prüfungsteilen vorweisen. Wir arbeiten stets daran, die Qualität der Ausbildung den Anforderungen der Prüfungen anzupassen.
Förderung durch die Agentur für Arbeit ist beim Vorliegen persönlicher Voraussetzungen möglich (Arbeitslosigkeit, spätere Einstellung als Fahrlehrer), wenn der Lehrgang nach Maßnahmenerhebung gemäß §9 Abs. 1 AZAV zertifiziert ist.
Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis, § 2 Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn
- der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat
- der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
- der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
- gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
- der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
- der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
- der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
- der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach 7 FahrlG zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
- der Bewerber eine Prüfung nach § 8 FahrlG bestanden hat und
- der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Lehrgangskosten: auf Anfrage
Die Maßnahme ist gemäß §9 Abs. 1 AZAV zertifiziert.
Fahrlehrerausbildung zum Fahrlehrer Klasse A → (Erweiterung von Klasse BE auf Klasse A)
Der Ausbildungskurs zum Fahrlehrer Klasse A erfolgt in der Fahrlehrerausbildungsstätte und dauert für Theorie und Praxis 1 Monat. Bei Bedarf werden empfehlenswerte Unterkünfte vermittelt.
Voraussetzungen:
- Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
- mindestens 2 Jahre Fahrpraxis in der Klasse A
Lehrgangskosten: auf Anfrage
Die Maßnahme ist gemäß §9 Abs. 1 AZAV zertifiziert.
Ausbildungskurs Fahrlehrer A
15562 Rüdersdorf, Tasdorf Süd 12 Fahrlehrerausbildung A
Verkehrs-Institut-Strausberg, 15562 Rüdersdorf, Tasdorf Süd 12
MehrFahrlehrerausbildung zum Fahrlehrer Klasse CE → (Erweiterung von Klasse BE auf Klasse CE)
Der Ausbildungskurs zum Fahrlehrer Klasse CE erfolgt in der Fahrlehrerausbildungsstätte und dauert für Theorie und Praxis (Grund- und Aufbaukurs) 2 Monate. Bei Bedarf werden empfehlenswerte Unterkünfte vermittelt.
Voraussetzungen:
- Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
- mindestens 2 Jahre Fahrpraxis in der Klasse CE
Lehrgangskosten Grundkurs: auf Anfrage
Lehrgangskosten Aufbaukurs Klasse CE: auf Anfrage
(Grundkurs und Aufbaukurs Klasse CE können nur zusammen gebucht werden)
Die Maßnahme ist gemäß §9 Abs. 1 AZAV zertifiziert.
Ausbildungskurs Fahrlehrer CE und DE – gemeinsame Ausbildung
15562 Rüdersdorf, Tasdorf Süd 12 Fahrlehrerausbildung CE
Verkehrs-Institut-Strausberg, 15562 Rüdersdorf, Tasdorf Süd 12
MehrAusbildungskurs Fahrlehrer CE – klassenspezifische Ausbildung
15562 Rüdersdorf, Tasdorf Süd 12 Fahrlehrerausbildung CE
Verkehrs-Institut-Strausberg, 15344 Strausberg, Hegermühlenstraße 9 c
MehrFahrlehrerausbildung zum Fahrlehrer Klasse DE → (Erweiterung von Klasse BE auf Klasse DE)
Der Ausbildungskurs zum Fahrlehrer Klasse DE erfolgt in der Fahrlehrerausbildungsstätte und dauert für Theorie und Praxis 1 Monat. Bei Bedarf werden empfehlenswerte Unterkünfte vermittelt.
Voraussetzungen:
- Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
- Fahrerlaubnis Klasse DE
- mindestens 2 Jahre Fahrpraxis in der Klasse D
- Grundlehrgang Klasse CE oder DE bzw. den gesamten Lehrgang Klasse CE besucht haben
Lehrgangskosten: auf Anfrage
Die Maßnahme ist gemäß §9 Abs. 1 AZAV zertifiziert.